Der Pflegedienst darf von Ihnen frei gewählt werden. Sind Sie bereits Zuhause von einem Pflegedienst versorgt worden, können Sie diesen übernehmen oder einen neuen wählen. Sie müssen sich nicht mit den anderen Bewohnern diesbezüglich absprechen, aber dies können Sie natürlich auch tun.

Der von Ihnen frei gewählte Pflegedienst hilft Ihnen beim Zähneputzen, Waschen, Frisieren und vielem mehr und kümmert sich in Absprache mit Ihrem Arzt um Ihre Medikamente und sorgt so dafür, dass es Ihnen schnell wieder besser geht.

Die Leistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst, der frei wählbar für
die Wohngemeinschaft ist.
Gemäß § 4 (2) Nr.6 WTPG setzt der Anbieter
hiermit die Bewohner darüber in Kenntnis, dass die Bewohner für solche
Bereiche, die nach § 5 Absatz 1 ihrer Selbstverantwortung vorbehalten
sein müssen (Bereich Pflege) oder können, im Bedarfsfall
eigenverantwortlich sorgen müssen und der Anbieter weder eine
Vollversorgung erbringt noch für den Bedarfsfall verpflichtend vorhält.